Pressemitteilung
Leserbrief zum Besuch der Bundesfamilienministerin von der Leyen in Dachau
Frau von der Leyen wünschte sich zu Beginn ihres Vortrags "Unser Land braucht mehr Kinder". Damit sich dieser Wunsch erfüllt, braucht es mehr als nur den einseitig propagierten Ausbau von Kinderkrippen.
Es ist Frau von der Leyen hoch anzurechnen, dass Sie mit ihrem couragierten Auftreten frischen Wind in die "Erziehungsthematik" gebracht hat. Davon konnte man sich bei Ihrem lebendigen Vortrag ,den auch ich beim "Landfrauentag" beiwohnen konnte,überzeugen. Ihre Ausführungen, dass mit der Einführung des Elterngeldes endlich die Polarisierung in "Rabenmutter", wenn Frau berufstätig, oder "Heimchen am Herd", wenn Frau ihre Kinder selbst erzieht, wegfällt, kann ich so aber nicht gelten lassen. Insbesondere die Behauptung, dass den Müttern und Vätern damit die so wichtige, unabdingbare Entscheidungsfreiheit über die Art der Erziehung ihrer Kinder gegeben wurde, ist definitiv nicht richtig. Das Elterngeld, das bei Inanspruchnahme von mindestens 2 Vätermonaten höchstens 14 Monate lang ausgezahlt wird, ist zweifellos nur für diejenigen Eltern von Vorteil, die vor Geburt ihres Kindes durch Ausübung ihres Berufes ein überdurchschnittliches Einkommen bezogen haben. Für Eltern, die bezgl. Ihres Gehaltes eher der "unteren Mittelschicht" angehören, ist die Einführung des Elterngeldes im Vergleich zum davor gezahlten Erziehungsgeld von Nachteil. Ebenso für Eltern, die sich innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Geburt des 1. Kindes für ein weiteres Kind entscheiden, ohne dazwischen wieder Ihren Beruf in Vollzeit ausgeübt zu haben.
Eine echte Wahlfreiheit des individuellen Erziehungs- und Lebensstil, und eine wirkliche Anerkennung der Erziehungsleistung junger Eltern könnte das schon seit langem von der ödp propagierte Modell des sogenannten Erziehungsgehaltes leisten: Junge Eltern sollen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes ein Erziehungsgehalt von 1000 Euro monatlich erhalten. Sie können selber entscheiden, wie sie dieses Gehalt einsetzen. Für die Betreuung Ihres Kindes in der KITA oder durch einen Tagesmutter, oder um selbst ohne finanziellen Nachteile,ihr Kind zu stärken und zu erziehen.
Diese Erziehungsgehalt soll voll Sozialversicherungspflichtig sein, das heißt die Eltern erwerben in der Kindererziehungszeit z.B. Rentenansprüche. Diese Erziehungsgehalt ersetzt Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und holt somit auch Alleinerziehende und Arbeitslose aus dem sozialen "Abseits". Die psychologische Wirkung für das Selbsvertrauen junger Eltern, ein Gehalt statt Sozialleistungen zu erhalten, ist dabei enorm wichtig.
Natürlich haben wir hinsichtlich der traditionellen Familie den von der Bundesfamilienministerin viel zitierten Paradigmenwechsel, dem wir begegnen müssen. Aber es ist nicht zielführend ,dass nur Frauen, die zur besser bezahlten Berufsgruppe gehören, von der staatl. Unterstützung profitieren. Und da das Elterngeld nur 14 Monate gezahlt wird bedeutet es nicht das Ende der anfangs zitierten "Polarisierung": Es wird vorausgesetzt,dass spätestens nach 14 Monate Frau/Mann wieder in den Beruf zurückkehrt, und dann die Erziehung ihres Kindes von Kindertagesstätten übernommen wird. Sind dann Mütter/Väter, die aus eigenem Wunsch und Überzeugung Ihr Kind über diesen Zeitraum hinaus, weiterhin eigenständig erziehen wollen, die "Rabenväter und mütter" von heute?
Frau von der Leyen wünschte sich zu Beginn ihres Vortrags "Unser Land braucht mehr Kinder". Damit sich dieser Wunsch erfüllt, braucht es mehr als nur den einseitig propagierten Ausbau von Kinderkrippen.
Mechthild Hofner
Heuweg 6
85757 Karlsfeld