persönlicher Kommentar
Bürgerwillen respektieren
Schlagzeile vom 12.6. zum Startbahn-Bürgerentscheid in München: "Seehofer will Abstimmung nicht akzeptieren".
Schlagzeile vom 16.6. zur Entwicklung von Gewerbeflächen in Karlsfeld: "CSU will Ergebnis des Bürgerentscheids kippen".
Zwei Schlagzeilen aus der Dachauer Süddeutschen Zeitung aus einer Woche, die dokumentieren, wie unsere gewählten Politiker mit dem Bürgerwillen umgehen. Braucht sich dann noch jemand über Politikerverdrossenheit und niedrige Wahlbeteiligungen zu wundern? Wohl nicht. Das Schlimmste an diesen Vorgängen ist: Damit wird gerade die noch interessierte und aktive Minderheit in unserer Gesellschaft getroffen, denen nicht eh schon alles egal ist. Wer mehr als 6 Monate jede Minute seiner Freizeit und eigenes Geld investiert hat, um über ein Bürgerbegehren die Bürger über ein wichtiges Thema entscheiden zu lassen, kann sich nur schwarz ärgern, wenn nach der gesetzlichen Bindungsfrist von nur einem Jahr die Gemeinde- oder Stadträte das Bürgervotum wieder in Frage stellen - oder, noch dreister wie Ministerpräsident Seehofer, schon vorher verkünden, dass sie das Ergebnis nicht akzeptieren werden. Wer so etwas erlebt, wird entweder zum Wutbürger, oder wird nie wieder politisch aktiv.
Ich bin persönlich der Meinung, dass das Gesetz über die Bürgerentscheide geändert werden muss. Die Bindungsfrist sollte auf jeden Fall bis zum Ende der Wahlperiode des Gemeinderates gelten. Nur wenn ein Bürgerentscheid weniger als 12 Monate vor der Gemeinderatswahl stattfindet, sollte weiterhin eine Mindestfrist von 1-2 Jahren gelten.
Solange die Bindungsfrist nur 1 Jahr beträgt, kann ich nur alle Gemeinderäte dazu auffordern, von sich aus diese längere "Schamfrist" einzuhalten und das Bürgervotum mindestens bis zur nächsten Wahl zu respektieren.
Wichtiger Hinweis:
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