Antrag / Anfrage / Rede
Anfrage zu Artikel 7 Bayer. Bauordnung
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Kreistagsfraktion der ÖDP stellt hiermit folgende Anfrage. Wir bitten um zeitnahe Beantwortung in den dazu zuständigen Kreistagsgremien.
Im Verlauf der Diskussionen zum Artenschutz wurde oft kritisiert, dass sich das Volksbegehrens „nur an der Landwirtschaft abarbeitet“, aber z.B. die für den Artenschutz schädliche Schotterung der Privatgärten nicht reglementieren will.
Dazu ist unseres Erachtens jedoch keine neue Gesetzgebung nötig, weil die Bayerische Bauordnung in Art. 7 bereits eine Vorschrift zur Begrünung von nicht bebauten Flächen enthält.
Uns würde nun interessieren, ob der Artikel 7 so zu interpretieren ist, dass geschotterte Vorgärten genau genommen „illegal“ sind. Sollte das zutreffen, bitte ich um Ihre Einschätzung, ob geschotterte Flächen im Privatbereich sanktioniert werden können und wie das Landratsamt in derartigen Fällen bisher verfahren ist und in Zukunft verfahren will.
Mit freundlichem Gruß
Georg Weigl
für die Kreistagsfraktion der ÖDP
Anlage: Anfrage mit Auszug aus der Bayerischen Bauordnung (pdf Format)
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Die Antwort auf unsere Anfrage wurde vom Landrat auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Wir bemühen uns noch um eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.