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Antrag / Anfrage / Rede

Änderung der Geschäftsordnung bzgl. Protokollversand

Georg Weigl

Sehr geehrter Herr Landrat,

zur klaren Regelung des Protokollversands stellt die Fraktion der ödp folgenden

Antrag:

§ 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Dachau soll folgendermaßen (durch den unterstrichenen Text) ergänzt werden:

„Jedem Kreisrat und jeder Kreisrätin ist innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung ein Abdruck der Niederschrift über die öffentliche Kreistagssitzung (Auszug mit den öffentlichen Tagesordnungspunkten) - so weit möglich in elektronischer Form - zu übersenden.“

Aufgrund der Regelung in § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt die beantragte Vorgehensweise entsprechend auch für die Niederschriften der Ausschusssitzungen.

Begründung:

Zum einen geht es darum, die Niederschriften innerhalb angemessener Zeit zu versenden. Im letzten Jahr hat es teilweise bis zu etwa einem halben Jahr gedauert, bis die Niederschriften versandt wurden. Nur bei kurzfristiger Versendung besteht auch tatsächlich die Möglichkeit, eine Sitzung nachzubereiten oder ggf. noch rechtzeitig Fehler zu erkennen und in der nächsten Sitzung berichtigen zu lassen.

Durch die elektronische Versendung - analog der Vorgehensweise beim Amtsblatt - kann ein Menge Papier, Kosten für Druck und Papier sowie Arbeit mit der Verpackung und Portokosten gespart werden.

Kreisräte und Kreisrätinnen, welche die Niederschriften aufbewahren möchten, sparen sich darüber hinaus die Arbeit der Ablage und den Platz dafür. Zudem kann bei Vorliegen in elektronischer Form wesentlich schneller etwas gesucht und gefunden werden.

Wir bitten Sie darum, diesen Antrag bei nächster Gelegenheit den Kreistagsgremien zur Behandlung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Weigl

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